Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozietät | Übernahme eines Anwaltsvertrags durch ausgeschiedenen Rechtsanwalt
Eine Anwaltssozietät kann beim Ausscheiden eines ihrer anwaltlichen Gesellschafters verpflichtet sein, der vom Mandanten gewünschten Übernahme eines Anwaltsvertrags durch den ausscheidenden Rechtsanwalt zuzustimmen.
Zu diesem Ergebnis gelangt der BGH aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung, wenn der Anwaltsvertrag mit der Sozietät einen Einzelauftrag oder einen Auftrag mit beschränktem Gegenstand betrifft, die Sachbearbeitung allein durch den ausscheidenden Rechtsanwalt erfolgt ist, der Mandant sachlich zutreffende Informationen über seine Handlungsmöglichkeiten erhalten hat und keine unlautere Beeinflussung des Mandanten erfolgt ist. Ist die Zustimmung zur Übernahme eines Anwaltsvertrags – wie hier – wirksam erfolgt, hat der Mandant einen – uneingeschränkten – Anspruch auf ...