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BGH 28.10.2025 II ZR 41/24, NWB 11/2026 S. 662

GmbH | Kündigung des Geschäftsführers aus Altersgründen

Für Kündigungen, die nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterfallen, gilt der in § 2 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geregelte Ausschluss der sachlichen Anwendbarkeit des AGG nicht. Das ist bei der Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags der Fall.

Anmerkung:

Der BGH bestätigt die Eröffnung des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs des AGG mit der Folge, dass der Fremdgeschäftsführer, der nur aus wichtigem Grund abberufen werden könne, dann als Arbeitnehmer i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen sei, wenn ein Unterordnungsverhältnis im Sinn des Unionsrechts bestehe, insbesondere bei Weisungsgebundenheit und fehlender maßgeblicher Einflussmöglichkeit auf Gesellschaftsorgane. Vor diesem Hintergrund war die Kündigung hier nach Ansicht des Gerichts altersdiskriminierend, weil sie (auch) darauf abzielte, das Anstellungsverhältnis mit...