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Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG – Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie
(1) Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog. modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln. (2) Ausschlaggebend hierfür ist der Sinn und Zweck des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, Umstrukturierungen bei Mitunternehmerschaften im Anwendungsbereich dieser Norm unter Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu ermöglichen, ohne dass eine Ertragsteuerbelastung ausgelöst wird (Bezug: § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 3, Abs. 5 Satz 3 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2, § 16 Abs. 1 EStG; § 7 Satz 1 GewStG; § 1093, § 11 Abs. 2 und 4 FGO).
(1) § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 EStG ordnet an, dass – sofern die Besteuerung der stillen Reserven s...