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BFH Urteil v. - I R 216/72 BStBl 1975 II S. 96

Gesetze: AO § 162 Abs. 7AO § 217

Leitsatz

1. Eine Kassenbuchführung, bei der die Bareinnahmen und -ausgaben erst am nächsten Geschäftstag aufgezeichnet werden, ist noch ordnungsmäßig, wenn zwingende geschäftliche Gründe einer Buchung noch am gleichen Tag entgegenstehen und aus den Buchungsunterlagen sicher entnommen werden kann, wie sich der sollmäßige Kassenbestand entwickelt hat.

2. Eine Nachkalkulation zu Schätzungszwecken erfordert eine weitgehende Aufgliederung des Wareneinsatzes, wenn der Betrieb (hier Lebensmittelhandel) mit entsprechend differenzierten Zuschlagssätzen zu kalkulieren pflegt.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 96
BFHE S. 400 Nr. 113,
UAAAB-00171

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