Umsatzsteuer; Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(III C 3 – S 7532/19/10002 :005, 2022/0771378)
Bezug: BStBl 2022 I S. 1262
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Vordruckmuster
1Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden die folgenden Vordruckmuster neu bekanntgegeben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
− | FsEjPöR | Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) |
− | FsEOE | Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von
Organisationseinheiten des Bundes und der Länder |
− | FsEjPöR Ausfüllhilfe | Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur
umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(jPöR) |
− | FsEOE Ausfüllhilfe | Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur
umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der
Länder (§ 18 Abs. 4f
UStG) |
II. Verwendung
2Die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist optional. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, z. B. landesspezifischen Fragebögen, ergeben, wird es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.
III. Herstellung der Vordruckmuster
3Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
Schlussbestimmung
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des (2022/0771378) -, BStBl 2022 I S. 1262.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
BMF v. - III C 3 - S 7532/00030/005/206
Fundstelle(n):
TAAAK-11059