Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 125/70 BStBl 1975 II S. 78

Gesetze: EStG § 10aHGB § 38HGB § 39

Leitsatz

1. Der Senat bleibt dabei, daß eine Buchführung nicht ordnungsmäßig ist, wenn die Jahresschlußbilanz erst etwa zweieinhalb Jahre nach dem Bilanzstichtag erstellt wird und im Hinblick auf den Zweck der Buchführung noch beachtenswerte, aus den Verhältnissen des Betriebs zu erklärende Gründe für eine so späte Bilanzerstellung nicht erkennbar sind (vgl. , BFHE 109, 167, BStBl II 1973, 555).

2. Ist die Schlußbilanz eines Wirtschaftsjahres nicht rechtzeitig erstellt worden, dann ist auch die Buchführung des folgenden Wirtschaftsjahres nicht ordnungsmäßig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 78
BFHE S. 500 Nr. 113,
EAAAB-00159

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen