Gesetze: AO § 86AO § 212EStG § 3 Nr. 52LStDV § 5 Abs. 1LStDV § 46 Abs. 4LStR Abschn. 10a
Leitsatz
1. Willensbildung und Willensäußerung des zuständigen Bearbeiters als Voraussetzungen für einen wirksamen Verwaltungsakt liegen auch dann vor, wenn die Ausfertigung eines dem Lohnsteuerprüfungsbericht entsprechenden Haftungsbescheids verfügt und dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben wird, ohne daß eine Urschrift des Bescheids zu den Akten genommen wird.
2. Jubiläumsgeschenke sind auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht steuerfrei, wenn der Arbeitgeber, der die Zuwendungen für 10jährige Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer beschlossen hat, die Auszahlung des Betrags an Arbeitnehmer, die diese zeitliche Bindungen bereits bei Beschlußfassung erfüllt hatten, erst vornimmt, wenn sie 15 bzw. 20 Jahre dem Betrieb angehören.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 49 BFHE S. 376 Nr. 113, SAAAB-00150
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