Gesetze: BlnZwStG § 2 Abs. 1, BlnZwStG § 2 Abs. 7 S. 1 Nr. 1
Steuerbefreiung nach § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BlnZwStG für Wohnung in für pflegebedürftige oder behinderte Menschen konzipierter
„Service-Residenz”
Leitsatz
Eine „Service-Residenz”, die mindestens 60 Jahre alte oder aber behinderte und/oder pflegebedürftige Menschen aufnimmt und
in der neben der Wohnraumnutzung institutionell organisiert verpflichtend gegen eine pauschale Grundservice-Vergütung zusätzlich
zahleiche wegen altersbedingter Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung erforderliche Betreuungs-, Unterstützungs-
und Serviceleistungen angeboten werden, welche nicht den von Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder klassischen Einrichtungen
der Behindertenhilfe angebotenen Leistungsumfang erreichen, kann eine sonstige Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BlnZwStG, sodass eine Wohnung in dieser Service-Residenz nicht der Berliner Zweitwohnungsteuer unterliegt.
Fundstelle(n): KAAAK-10615
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