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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 14074/25

Gesetze: BlnZwStG § 2 Abs. 1, BlnZwStG § 2 Abs. 7 S. 1 Nr. 1

Steuerbefreiung nach § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BlnZwStG für Wohnung in für pflegebedürftige oder behinderte Menschen konzipierter „Service-Residenz”

Leitsatz

Eine „Service-Residenz”, die mindestens 60 Jahre alte oder aber behinderte und/oder pflegebedürftige Menschen aufnimmt und in der neben der Wohnraumnutzung institutionell organisiert verpflichtend gegen eine pauschale Grundservice-Vergütung zusätzlich zahleiche wegen altersbedingter Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung erforderliche Betreuungs-, Unterstützungs- und Serviceleistungen angeboten werden, welche nicht den von Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder klassischen Einrichtungen der Behindertenhilfe angebotenen Leistungsumfang erreichen, kann eine sonstige Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BlnZwStG, sodass eine Wohnung in dieser Service-Residenz nicht der Berliner Zweitwohnungsteuer unterliegt.

Fundstelle(n):
KAAAK-10615

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