Europarecht; Pkw; Sicherstellung; Verbote und Beschränkungen
Rechtsfrage
Ist Art. 3i Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der ab geltenden Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2022/1904 des Rates vom dahingehend auszulegen, dass das Verbot der Einfuhr oder des Verbringens der in Anhang XXI aufgeführten Güter nur dann gilt, wenn festgestellt werden kann, dass die betreffende Ware Russland erhebliche Einnahmen erbringt und dadurch Handlungen Russlands ermöglicht, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren?
Gesetze: ZollVG § 13 Abs 1, UZK Art 198 Abs 1 Buchst b Ziff iv, KN UPos 87032390000
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2026):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
TAAAK-10544