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BFH Urteil v. - VI R 41/72 BStBl 1974 II S. 743

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Leitsatz

Scheidet ein Vorstandsmitglied einer AG infolge Zeitablaufs aus dem Dienst der AG aus und erhält es, ohne daß Versorgungsleistungen vereinbart waren, anläßlich des Ausscheidens einen größeren Betrag, so liegen die Voraussetzungen für eine Verteilung dieser Zuwendung nach § 34 Abs. 3 EStG auf künftige Jahre nicht vor. Das gilt auch, wenn nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds dieses mit der AG über monatliche Rentenzahlungen verhandelt und schließlich die Zahlung einer einmaligen Zuwendung vereinbart hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 743
BFHE S. 288 Nr. 113,
NAAAB-00104

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