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OLG Celle Beschluss v. - 7 W 24/24

Gesetze: HöfeO § 12 Abs. 4; BGB § 2050

Leitsatz

Leitsatz:

§ 12 Abs. 4 HöfeO ist nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass ein kinderloser Erblasser verstorben ist, Hoferbe eines seiner Geschwister wird und ein Bruder oder eine Schwester desselben bereits eine Abfindung von den Eltern des Erblassers für deren Erbfall erhalten hatte.

Fundstelle(n):
LAAAK-10269

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