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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 6 AS 41/23

Gesetze: SGB II § 21 Abs. 6; SGB II § 21; SGB X § 24; SGB X § 48; RBEG 2021 § 5; SGG § 86; SGG § 96

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für die Anschaffung einer Waschmaschine besteht kein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses wegen Mehrbedarfs gemäß § 21 Abs. 6 SGB II.

2. An der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufen des SGB II für das Jahr 2022 bestehen keine Zweifel; derartige Kosten sind durch den Regelbedarf gedeckt.

3. Soweit ein Antrag auf Abänderung des Bewilligungsbescheides gemäß § 48 SGB X abgelehnt wird, wird dieser nicht nach § 86 SGG oder § 96 SGG Gegenstand eines laufenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens betreffend den Bewilligungsbescheid.

Fundstelle(n):
RAAAK-09393

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