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FG München Urteil v. - 10 K 714/25

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1 S. 2, EStG § 32 Abs. 2 Nr. 4

Ermäßigter Steuersatz für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei Abgeltungszahlung des Arbeitsgebers für in mehreren Jahren krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub eines Arbeitsnehmers

Leitsatz

Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Halbsatz EStG zu gewähren. Dabei steht der Umstand, dass sich die zugeflossene Vergütung aus mehreren Beträgen zusammensetzt, die jeweils einem bestimmten Einzeljahr zugerechnet werden können, der Annahme einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nicht entgegen (, BStBl 2022 II S. 442). Das gilt entsprechend, wenn ein schwer erkrankter und letztlich verstorbener Arbeitnehmer infolge der Erkrankung seinen Jahresurlaub mehrere Jahre nicht antreten konnte. Die Abgeltungszahlung des Arbeitgebers für den nicht genommenem Urlaub, die den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre umfasst, unterliegt daher der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (gegen , DStRE 2019 S. 1071).

Fundstelle(n):
ZAAAK-09279

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