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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 203/25

Gesetze: AO § 109; AO § 152 Abs. 3 Nr. 1; FGO § 100 Abs. 1 S. 4; AO § 149

Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung eines Steuerberaters

Leitsatz

  1. Das sog. Beraterprivileg aus § 149 Abs. 3 AO gilt für die eigene Einkommensteuererklärung eines Steuerberaters nicht, wenn die Erstellung durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH erfolgt, deren einziger Gesellschafter und Mitarbeiter der Berater selbst ist.

  2. Die Verpflichtungsklage bleibt auch dann zulässig, wenn die Steuererklärung nach Klageerhebung eingereicht wurde.

Fundstelle(n):
NAAAK-09270

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