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AGB | Unwirksame AGB eines Telekommunikationsunternehmens
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens, wonach eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wird, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam (vgl. § 309 Nr. 9 lit. a BGB).
Klauseln sind unwirksam, wenn sie bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags vorsehen. Die beanstandete Klausel verstoße gegen § 309 Nr. 9 lit. a BGB, weil sie dazu führen könne, dass die – mit Vertragsschluss beginnende – Laufzeit eines Vertrags 24 Monate überschreite, so der BGH. § 56 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verdränge als speziellere Vorschrift § 309 Nr. 9 lit. a BGB nicht. Zugleich bejaht das Gericht die Unwirksam...