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BFH Urteil v. - IV B 58/73 BStBl 1974 II S. 459

Gesetze: AO § 215AO § 216 Abs. 2AO § 218 Abs. 4EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4

Leitsatz

Bei der einheitlichen Gewinnfeststellung ist in einer für das Veranlagungsverfahren der Gesellschafter bindenden Weise auch darüber zu befinden, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils steuerpflichtig oder gemäß § 16 Abs. 4 EStG steuerfrei ist. Fehlt eine solche Feststellung, so ist diese in einem Ergänzungsbescheid nachzuholen (§ 216 Abs. 2 AO). Dieser rechtfertigt eine Änderung des Einkommensteuerbescheids eines Gesellschafters jedenfalls in dem Punkte, der Gegenstand der Ergänzung war, also in der Frage, ob der Veräußerungsgewinn steuerfrei oder steuerpflichtig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 459
BFHE S. 171 Nr. 112,
AAAAA-99963

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