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OLG München 10.11.2025 33 U 1573/24 e, NWB 4/2026 S. 168

Vorweggenommene Erbfolge | Unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs

Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Abschmelzungsfrist i. S. des § 2325 BGB, wenn eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers nicht erfolgt. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn sich der Übergeber einen Quotennießbrauch i. H. von 95 % an den Gesellschaftsanteilen vorbehält.

Anmerkung:

Das Gericht sieht die Wesentlichkeitsgrenze, ab der eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem VerS. 169mögen der Erblasserin nicht mehr vorliegt, bei einem Quotennießbrauch i. H. von 95 % auch dann als überschritten an, wenn zwar außerordentliche Erträge beim beklagten Erwerber verbleiben, sich aber der Nießbrauch an einem etwaigen Veräußerungserlös (als außerordentlichem Ertrag) fortsetzen und die Erblasseri...