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NWB Nr. 4 vom

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaub und – selten – auf Urlaubsabgeltung

Prof. Dr. Christian Pelke

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 218Jeder Arbeitnehmer i. S. des § 2 Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Die Gewährung von Urlaub und eine etwaige Abgeltung von Urlaub gem. § 7 Abs. 4 BUrlG führt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder zu Konflikten. In jüngerer Zeit hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der „Neugewährung“ von Urlaub, der für den Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne in der Corona-Pandemie nicht den erwünschten Erholungseffekt hatte, mit dem vertraglich ausgeschlossenen Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung einer Arbeitnehmerin und der Berechnung von Abgeltungsansprüchen nach beendetem Arbeitsverhältnis befasst.

Urlaub bei behördlich angeordneter Quarantäne

[i]Anspruch auf UrlaubWas gilt, wenn für den nicht erkrankten Arbeitnehmer während seines Urlaubs von der zuständigen Behörde eine Quarantäne angeordnet wurde, da der Arbeitnehmer Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen gehabt hatte und der Arbeitnehmer daher während des Urlaubs seine Wohnung nicht verlassen durfte und soziale Kontakte auf das Notwendigste beschränken musste? Das BAG hält den Urlaubsa...