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Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen
Steuerlich relevante Einkünfte setzen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht voraus. Ohne diese grundsätzliche Absicht des Steuerpflichtigen können negative Einkünfte in der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt werden. Auch wenn die Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus auf Dauer angelegten Vermietungen inzwischen grundsätzlich nur noch bei Sondersachverhalten infrage gestellt wird ( BStBl 2004 I S. 933, Rz. 1), bleiben Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen im Fokus der Finanzverwaltung. In einem aktuellen Streitfall hat der (NWB FAAAK-02025) entschieden, dass bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen − abgesehen von Vermietungshindernissen − nicht erheblich (d. h. um mindestens 25 %) über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren unterschreitet.
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