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beSt | Rechtlich unzutreffender Hinweis des Gerichts zum beSt
Beruht das Versäumnis einer wirksamen und damit fristwahrenden Klageerhebung (auch) auf einem rechtlich fehlerhaften Hinweis des Finanzgerichts zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt), kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. In diesem Fall beginnt die Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO) regelmäßig erst zu laufen, wenn das Gericht den Kläger über den Fehler belehrt hat.
Der Steuerberater der Kläger habe auch nach dem Empfang des beSt-Registrierungsbriefs am auf den Fortbestand des – objektiv fehlerhaften – Hinweises des die noch nicht erfolgte Freischaltung des beSt unterfalle § 52d Satz 3 FGO, vertrauen können, so der BFH. Das FG habe bis zur Übersendung eines Schreibens v. die Ric...