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OLG München 19.11.2025 34 Wx 271/25 e, NWB 3/2026 S. 86

GmbH | Wirksame Einziehungsklausel ohne Fristbestimmung

Eine Klausel in der Satzung einer GmbH, wonach im Fall des Versterbens eines Gesellschafters dessen Geschäftsanteil durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eingezogen werden kann, ist nicht schon deswegen unwirksam, weil in der Satzung keine Frist für den Einziehungsbeschluss festgelegt ist.

Anmerkung:

Auch wenn der Gesellschaftsvertrag keine solche Frist enthalte, sei dies nicht mit einer – unzulässigen – unbefristeten Ausübungsmöglichkeit gleichzusetzen, so das Gericht. Einen Verstoß gegen § 138 BGB (Verstoß gegen die guten Sitten) vermochte es in dieser Konstellation nicht zu erkennen, auch wenn zuzugeben sei, dass die Festlegung einer Frist für die Ausübung des Einziehungsrechts sinnvoll wäre. Offenbleiben könne, ob die Regelung anfechtbar sei. Dies unterliege nicht der Prüfungskompetenz d...