Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung 2026 (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BR-Drucks. 618/25) beschlossen (BR-Drucks. 727/25 (Beschluss)).
Danach werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2026 auf Grundlage der sich zum maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung wie folgt angepasst:
Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat. Der Wert pro Quadratmeter steigt von 4,95 € auf 5,01 €, bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €.
Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 333 € auf 345 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:
Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69 €/2,30 €),
Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €),
Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €).
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 11,50 € anzusetzen, s.