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BFH Urteil v. - VIII R 116/69 BStBl 1974 II S. 106

Leitsatz

Wird ein Einfamilienhaus baulich erweitert, so können die mit der Erweiterung zusammenhängenden Bauzinsen, die auf die Zeit vor Bezugsfertigkeit des Erweiterungsbaues entfallen, auch dann ohne die in § 2 Abs. 2 EinfHaus-VO vorgesehene Beschränkung ihres Abzuges als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Erweiterungsbauten nicht zu einer Fortschreibung des bisherigen Einheitswertes führen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 106
BFHE S. 80 Nr. 111,
TAAAA-99815

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