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ZFA Nr. 1 vom Seite 16

Abformungen

Von Katharina Grund

In den Zahnarztpraxen sind die Abformungen ein großes Thema bei der Abrechnung. Im Praxisalltag werden eine Vielzahl von Abformungen durchgeführt, doch nicht alle sind mit Honorar berechnungsfähig. Sehen wir uns die unterschiedlichen Abformungen näher an.

Situationsmodelle

Diese Modelle werden hergestellt, um die aktuelle Situation festzuhalten. Dies kann z. B. bei Zahnverschiebungen vorkommen. Im BEMA können diese Modelle nicht berechnet werden.

In der GOZ können diese Modelle nach der Leistung

0050 – Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung

abgerechnet werden. Wichtig ist hierbei, dass eine Diagnose erfolgt, sowie eine Dokumentation, warum das Modell hergestellt wurde.

Wird von beiden Kiefern ein Situationsmodell hergestellt, müssen Sie darauf achten, ob auch eine Bissnahme erfolgte. Ohne Bissnahme rechnen Sie für jeden Kiefer die Leistung 0050 ab. Das Material für die Abformung darf zusätzlich berechnet werden. Wird das entsprechende Modell im Eigenlabor hergestellt, denken Sie bitte auch an den Eigenlaborbeleg.

Werden die Situationsmodelle für beide Kiefer einschließlich einer einf...

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten