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ZFA Nr. 1 vom Seite 10

GOZ gegen BEMA – wer liegt vorn?

Von Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß

In der Praxis verwenden wir die GOZ – die Gebührenordnung für Zahnärzte – und den BEMA – den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen – nebeneinander. Konkret sind es sogar vier Gebührenordnungen, denn sowohl der GOZ als auch dem BEMA stehen jeweils noch eine ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) zur Seite. Aus diesen ärztlichen Gebührenordnungen werden aber nur wenige Positionen benötigt, sodass man sie als in GOZ und BEMA eingeschlossen sehen kann. Üblicherweise wird deshalb meist nur von GOZ und BEMA gesprochen.

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Wir „zoomen“ uns gedanklich in die Praxis von Dr. Peter Martens in einer hessischen Kleinstadt südlich von Frankfurt. Die Praxis wurde vor über 30 Jahren mit zunächst zwei Behandlungsräumen gegründet und später um einen dritten Behandlungsraum erweitert. Das war sinnvoll, da Dr. Martens mittlerweile regelmäßig Assistenzzahnärztinnen oder -zahnärzte beschäftigt, um das gestiegene Patientenaufkommen besser bewältigen zu können. Seit anderthalb Jahren ist Dr. Heike Fischer als Assistenzzahnärztin in der Praxis tätig. Im Moment begrüßt sie gerade in Sprechzimmer 3 den Patie...

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten