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Update zur steuerlichen Behandlung von Ladevorrichtungen und Stromgestellung
Änderungen durch das
In der LGDD 7/2025 haben wir die steuerliche Behandlung von Ladevorrichtungen und der Stromgestellung bei Arbeitnehmern ausführlich dargestellt. Mit dem aktuellen ergeben sich ab nun wichtige Änderungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von erheblicher Relevanz sind. Der Beitrag gibt ein Update zu den bisherigen Regelungen, erläutert die neuen Vorgaben und zeigt, welche Auswirkungen sich für die Umsetzung in der Praxis ergeben.
I. Nachweis und Erstattung von Stromkosten nach dem
Die Erstattung der Stromkosten des Arbeitnehmers bei einem Dienstwagen führt grundsätzlich zu steuerfreiem Auslagenersatz gem. § 3 Nr. 50 EStG.
Zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) konnten bis zum folgende monatliche Pauschalen typisierend zugrunde gelegt werden:
mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 30 € für Elektrofahrzeuge; 15 € für Hybridelektrofahrzeuge.
ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 70 € für Elektrofahrzeuge; 35 € für Hybridelektrofahrzeuge.
Ab dem ändert sich dies nun mit dem neuen (