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Arbeitsrecht | Arbeitszeiterfassung in Großkanzleien (BRAK)
Die BRAK macht auf ein Urteil des
VG Hamburg aufmerksam, wonach die Hamburger Arbeitsschutzbehörde einer
internationalen Großkanzlei die Pflicht auferlegen durfte, die Arbeitszeiten
ihrer (Senior) Associates zu erfassen. Die sich aus einem EuGH- und einem
BAG-Urteil ergebende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für
Rechtsanwälte. Dementsprechend muss die Großkanzlei diese Berufsgruppe im
Unternehmen auch über diese Pflicht aufklären. Denn es besteht der begründete
Verdacht einer regelmäßigen Überschreitung der gesetzlich zulässigen
Höchstarbeits- sowie Pausenzeiten – die ebenfalls für
Großkanzlei-Associates gelten ().
Sachverhalt: Zwei anonyme Hinweisgeber hatten der Behörde in den Jahren 2020 und 2021 mitgeteilt, ...