BFH - VI R 15/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Arbeitnehmer; Doppelbesteuerungsabkommen; Rückfallklausel
Rechtsfrage
Sind im Großherzogtum Luxemburg (Luxemburg) gezahlte und von Luxemburg vollständig einkommensteuerfrei behandelte Überstundenvergütungen sowie Überstundenzuschläge bei einem mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) ansässigen Arbeitnehmer in Deutschland als steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen nach § 19 des Einkommensteuergesetzes zu erfassen, um sogenannte weiße Einkünfte (doppelte Nichtbesteuerung) zu vermeiden?
Gesetze: DBA LUX Art 14, DBA LUX Art 22 Abs 1 Buchst a, EStG § 50d Abs 9 S 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.12.2025):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
OAAAK-06977