BFH - V R 25/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Abweichende Steuerfestsetzung; Billigkeit; Direktanspruch; Umsatzsteuer
Rechtsfrage
Akzessorietät des Direktanspruchs: Muss der Leistungsempfänger im Fall der Insolvenz des Leistungserbringers zunächst den Abschluss des Insolvenzverfahrens und demnach die zugeteilte Insolvenzquote abwarten, bevor er sich mit seinem Direktanspruch an die Finanzverwaltung wenden und eine Erstattung des Differenzbetrages beantragen kann?
Gesetze: AO § 163, AO § 5, FGO § 102
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.12.2025):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
UAAAK-06975