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BFH  - V R 25/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Abweichende Steuerfestsetzung; Billigkeit; Direktanspruch; Umsatzsteuer

Rechtsfrage

Akzessorietät des Direktanspruchs: Muss der Leistungsempfänger im Fall der Insolvenz des Leistungserbringers zunächst den Abschluss des Insolvenzverfahrens und demnach die zugeteilte Insolvenzquote abwarten, bevor er sich mit seinem Direktanspruch an die Finanzverwaltung wenden und eine Erstattung des Differenzbetrages beantragen kann?

Gesetze: AO § 163, AO § 5, FGO § 102

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.12.2025):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
UAAAK-06975