BFH - I R 14/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Blockwahlrecht; Spezial-Investmentfonds
Rechtsfrage
Dürfen positive Anleger-Aktiengewinne aus einer Teilwertaufholung mit früheren Teilwertabschreibungen, die aufgrund einer Ausübung des für die Jahre 2001 bis 2003 eingeräumten Blockwahlrechts zu 20 % als steuerunwirksam behandelt wurden, ohne quotale Beschränkung verrechnet werden oder ist eine Verrechnung lediglich entsprechend der damaligen quotalen Behandlung mit 20 % der Anleger-Aktiengewinne möglich?
Gesetze: KStG § 34 Abs 7 S 8 Nr 2 S 1, KStG § 8b Abs 8 S 2, KStG § 8b Abs 2, InvStG § 8 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.12.2025):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
PAAAK-06968