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Umsatzsteuer | (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum (BMF)
Das BMF hat zur (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf
Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum Stellung genommen ().
Hintergrund: Durch das JStG 2024 hat der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung, den innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wieder) eingeführt. Die Regelung entspricht hinsichtlich des anzuwenden Steuersatzes im Bereich der Kunstgegenstände und Sammlungsstücke – mit Ausnahme der Vermietung - dem bis zum geltenden Rechtszustand (s. hierzu Hörster, ).
Außerdem wurde in Nr. 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG der Verweis auf die Position 7118 des Zolltarifs gestrichen. Denn...