Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Meisterhaft ausbilden – nach der AEVO – Teil 3: Handlungsfeld 2
Nach Betrachtung der historischen Entwicklung der AEVO, dem Blick in vorhandene Literatur für die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und einem Überblick über das Handlungsfeld 1 (Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen) widmet sich dieser Beitrag dem Handlungsfeld 2 „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“.
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Zunächst sollen hier aus den Empfehlungen das Hauptausschusses (HA) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) die Bezeichnung des Handlungsfeldes und die zugeordneten Kompetenzen aufgelistet werden. Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind in der Lage,
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2.1. | auf der
Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu
erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und
Geschäftsprozessen orientiert, |
2.2. | die
Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen
Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen, |
2.3. | den Kooperationsbedarf zu ermitteln und sich
inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der
... |