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RENO Nr. 1 vom Seite 7

Meisterhaft ausbilden – nach der AEVO – Teil 3: Handlungsfeld 2

Von geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen

Nach Betrachtung der historischen Entwicklung der AEVO, dem Blick in vorhandene Literatur für die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und einem Überblick über das Handlungsfeld 1 (Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen) widmet sich dieser Beitrag dem Handlungsfeld 2 „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“.

Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

Zunächst sollen hier aus den Empfehlungen das Hauptausschusses (HA) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) die Bezeichnung des Handlungsfeldes und die zugeordneten Kompetenzen aufgelistet werden. Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind in der Lage,


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2.1.
auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert,
2.2.
die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen,
2.3.
den Kooperationsbedarf zu ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der ...

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RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten