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BFH Urteil v. - I B 29/73 BStBl 1973 II S. 854

Leitsatz

Solange ein einheitliches und gesondertes Gewinnfeststellungsverfahren noch nicht durchgeführt ist, kann die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids nicht mit Einwendungen begehrt werden, über die im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung zu entscheiden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 854
BFHE S. 177 Nr. 110,
VAAAA-99755

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