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Wenig Veränderungen beim Unterhalt – die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026
[i]OLG Düsseldorf, NRW online, Rechts-InfosIn der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026 sind nur geringfügige Änderungen der Unterhaltsbeträge im Vergleich zum Vorjahr enthalten.
Bedarfs- und Zahlbeträge
[i]BedarfsbeträgeDie Bedarfsbeträge beim minderjährigen Kind in den unteren Einkommensstufen steigen um 4 € und beim volljährigen Kind um 5 €, in den oberen Einkommensstufen beim minderjährigen Kind um bis zu 8 € und beim volljährigen Kind um 10 €. Die geringfügige Erhöhung der Tabellenbeträge wird zudem durch die zum erfolgende Anhebung des Kindergelds für jedes kindergeldberechtigte Kind von 255 € auf 259 € relativiert. Denn beim minderjährigen, im Residenzmodell betreuten Kind muss das hälftige Kindergeld vom festgestellten Unterhaltsbedarf abgezogen werden (§ 1612b BGB). Beim volljährigen Kind ist das Kindergeld voll bedarfsdeckend anzurechnen.
[i]Tabelle mit den ZahlbeträgenDie Tabelle mit den Zahlbeträgen weist für 2026 folgende Beträge aus:
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Kindergeld:
259 € | 0-5 J. | 6-11 J. | 12-17 J. | ab 18 J. | % | |
1. | bis 2.100 | 356,50 | 428,50 | 523,50 | 439,00 | 100 |
2. | 2.101-2.500 | 381,50 | 456,50 | 556,50 | 474,00 | 105 |
3. | 2.501-2.900 | 405,50 | 484,50 | 589,50 | 509,00 | 110 |
4. | 2.901-3.300 | 429,50 | 512,50 | 621,50 | 544,00 | 115 |
5. | 3.301-3.700 | 454,50 | 540,50 | 654,50 | 579,00 | 120 |
6. | 3.701-4.100 | 493,50 | 585,50 | 70... | ||