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NWB Nr. 51 vom Seite 3520

Wenig Veränderungen beim Unterhalt – die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026

Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am AG a. D.

[i]OLG Düsseldorf, NRW online, Rechts-InfosIn der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026 sind nur geringfügige Änderungen der Unterhaltsbeträge im Vergleich zum Vorjahr enthalten.

Bedarfs- und Zahlbeträge

[i]BedarfsbeträgeDie Bedarfsbeträge beim minderjährigen Kind in den unteren Einkommensstufen steigen um 4 € und beim volljährigen Kind um 5 €, in den oberen Einkommensstufen beim minderjährigen Kind um bis zu 8 € und beim volljährigen Kind um 10 €. Die geringfügige Erhöhung der Tabellenbeträge wird zudem durch die zum erfolgende Anhebung des Kindergelds für jedes kindergeldberechtigte Kind von 255 € auf 259 € relativiert. Denn beim minderjährigen, im Residenzmodell betreuten Kind muss das hälftige Kindergeld vom festgestellten Unterhaltsbedarf abgezogen werden (§ 1612b BGB). Beim volljährigen Kind ist das Kindergeld voll bedarfsdeckend anzurechnen.

[i]Tabelle mit den ZahlbeträgenDie Tabelle mit den Zahlbeträgen weist für 2026 folgende Beträge aus:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kindergeld: 259 €
0-5 J.
6-11 J.
12-17 J.
ab 18 J.
%
1.
bis 2.100
356,50
428,50
523,50
439,00
100
2.
2.101-2.500
381,50
456,50
556,50
474,00
105
3.
2.501-2.900
405,50
484,50
589,50
509,00
110
4.
2.901-3.300
429,50
512,50
621,50
544,00
115
5.
3.301-3.700
454,50
540,50
654,50
579,00
120
6.
3.701-4.100
493,50
585,50
70...