Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 09.09.2025 IX R 26/22, NWB 51/2025 S. 3519

DSGVO | Inhalt und Grenzen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Eine ausschließlich automatisierte Einzelentscheidung (vgl. Art. 15 Abs. 1 lit. h i. V. mit Art. 22 der Datenschutz-GrundverordnungDSGVO) liegt nicht vor, wenn ein Mensch die automatisierte Entscheidung überprüft und das Ergebnis bestätigt. Für die Qualifikation als personenbezogene Daten kommt es nicht darauf an, ob diese bei der betroffenen Person (oder Dritten) erhoben worden sind oder ob die Informationen aus selbst (mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren) gezogenen Schlussfolgerungen stammen.

Anmerkung:

Gemessen hieran stelle die im Rahmen der Außenprüfung erfolgte automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten noch keine automatisierte Entscheidungsfindung dar, so der BFH. Es handele sich lediglich um eine der Entscheidung des Außenprüfers/des zuständigen Amtsträgers vorausgehende Datenauswertung. Der Datenauswertung selbst komme keine rech...