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AGB | Klausel in Versicherungsbedingungen der Riester-Rente
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (sog. Riester-Rente), die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtigt, ohne ihn zugleich im Fall einer nachträglichen Verbesserung der Umstände zu deren Wiederheraufsetzung zu verpflichten, ist unwirksam (vgl. § 308 Nr. 4, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).
In der fondsgebundenen Lebensversicherung könne ein Versicherer zwar nach Vertragsschluss auftretende Störungen im Verhältnis von versprochener Versicherungsleistung zu den Kapitalerträgen nicht vermeiden. Unzumutbar sei das Anpassungsrecht aber, wenn der Versicherer – wie hier – nur zu einer Herabsetzung der versprochenen Leistung berechtigt und nicht zugleich im Fall einer nachträglichen Verbesserung der Umstände...