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Insolvenzverfahren | Vergütung des vorläufigen Sachwalters
Eine vom vorläufigen Sachwalter als gesondert beauftragter Sachverständiger vorgenommene rechtliche Bewertung in Bezug auf Vermögensgegenstände (hier: von bei Verfahrenseröffnung bestehenden Aus- oder Absonderungsrechten) führt nicht zur Hinzurechnung dieser Vermögensgegenstände in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung als vorläufiger Sachwalter.
Eine Befassung im Rahmen der Beauftragung als Sachverständiger als auch eine Befassung außerhalb des Aufgabenkreises des vorläufigen Sachwalters falle nicht unter § 12a Abs. 1 Satz 4 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung, so der BGH. Soweit eine selbstständige Befassung zur Feststellung der Wirksamkeit und des Bestands der Absonderungsrechte außerhalb der Beauftragung als Sachverständiger im Rahmen der Tätigkeit als Sachwalt...