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GmbH | Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers
Verletzt ein ressortfremder Mitgeschäftsführer seine Überwachungs- und Kontrollpflichten mit Blick auf die Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern, die sachlich nicht gerechtfertigt ist, kann dies die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags rechtfertigen.
Das Gericht bejaht hier das Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen. Zwar sei der Geschäftsführer für das Personalwesen nicht zuständig gleichwohl aber anlassbezogen zur Kontrolle und Überwachung des ressortzuständigen Mitgeschäftsführers verpflichtet gewesen. Er habe die Höhergruppierungen und Zulagengewährungen unterzeichnet und sei in den streitgegenständlichen Fällen in die den einzelnen Vergütungsentscheidungen vorausgegangene Kommunikation zwischen Personalabteilung und Geschäftsführer eingebunden...