Bekanntmachung der Umsetzung der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO; Verwendung der neu gefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
BStBl I S. 954, und vom , BStBl I S. 986
Bezug: BStBl 2025 I S. 954
Bezug: BStBl 2025 I S. 986
Mit BStBl 2025 I S. 954, wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser Muster mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Angesichts der notwendigen programmtechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze nach § 80a der Abgabenordnung (AO) bestimmt das BStBl 2025 I S. 986, dass die bis zum geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die entsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten weiterhin zu verwenden sind, bis die automationstechnischen Anpassungen der Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a AO abgeschlossen sind.
Die automationstechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze sind mittlerweile umgesetzt.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird daher Folgendes bestimmt:
Ab sofort sind für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO die mit a.a.O., neu gefassten amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zugrunde zu legen. Werden die Vollmachtsdaten nicht gemäß § 80a AO elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, ist die Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen wie bisher freigestellt.
Wie im angekündigt, werden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (https://www.formulare-bfinv.de/) bereitgestellt.
BMF v. - IV D 1 - S 0202/00038/003/105
Fundstelle(n):
HAAAK-06667