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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Einfachere Berichterstattung und Sorgfaltspflicht für Unternehmen (EP)
Das europäische Parlament (EP) hat
am die
Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für
Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen angenommen.
Die überarbeiteten Vorschriften gelten für weniger Unternehmen, schränken
einige Verpflichtungen für Unternehmen ein und stärken dadurch die
Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nur Unternehmen aus der EU mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Mio. EUR müssen den Berichtspflichten im Sozial- und Umweltbereich nachkommen. Die Vorschriften gelten auch für Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR erzielen, sowie für ihre Tochtergesellschaf...