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BMF 01.12.2025 IV C 3 - S 2196/00040/006/008, Kommentierte Nachricht BBK 1/2026 S. 9

Einkommensteuer | Aufhebung des BMF-Schreibens zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Das BMF hebt sein Schreiben zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG aus dem Jahr 2023 auf. Ein neues Schreiben zu diesem Thema kündigt das BMF nicht an.

Hinweis:

Der BFH ist von dem aufgehobenen mehrfach zugunsten der Steuerpflichtigen abgewichen. [i]Bisherige Rechtsprechung des BFH war für den Steuerpflichtigen erfreulichSo hat der BFH keine bestimmten Vorgaben für den Nachweis gemacht, sondern ein Bausachverständigengutachten ausreichen lassen. Der BFH hält auch die Anweisung des BMF in Rz. 24 des Schreibens vom , die „bloße Übernahme“ einer Restnutzungsdauer aus einem Verkehrswertgutachten reiche als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nicht aus, nicht für tragfähig; vielmehr erkennt der BFH die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 als gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode an...