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Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist
Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ohne Weiteres entkräftet.
I. Sachverhalt
Das Finanzamt (FA) hatte einen Einspruch des Klägers gegen seinen Einkommensteuerbescheid 2020 mit Einspruchsentscheidung vom (einem Freitag) zurückgewiesen. Im Rahmen der Klageschrift, welche beim Gericht am einging, gab der Kläger an, dass die Einspruchsentscheidung am (einem Donnerstag) seinem Bevollmächtigten zugegangen sei. Der vom FA eingesetzte Postdienstleister stellt an der Kanzleianschrift des Bevollmächtigten an Samstagen keine Post zu. Er machte geltend, dass die Bekanntgabefiktion nicht greife, weil die Post weder am 29.1. noch am ausgetragen worden sei. Tatsächlich sei die Einspruchsentscheidung erst am bei seinem Steuerberater eingegangen.
Das FG Münster wies die Klage als unzulässig ab (; s. hierzu Hahn, NWB 31/2023 S. 2152 und Rätke, BBK 14/2023 S. 632). Das FG wandte auf die Einspruchsentscheidung vom ...