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Umsatzsteuer in der Insolvenz
Direktanspruch auf Vorsteuererstattung im Insolvenzfall
Im Insolvenzverfahren spielt immer wieder auch die Frage des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs eine wichtige Rolle. Unlängst hat sich der BFH in drei Entscheidungen mit dem Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen befasst; zuletzt hatte der BFH zu klären, ob die erfolgreiche Anfechtung einer Einfuhrumsatzsteuerzahlung im Insolvenzverfahren zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt. In einer neueren Entscheidung hat das FG Baden-Württemberg den Reemtsma-Direktanspruch auf Vorsteuererstattung durch das Finanzamt im Insolvenzfall bejaht; demnächst muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Fall befassen.
Der sogenannte Reemtsma-Direktanspruch lässt es nach der EuGH-Rechtsprechung zu, dass ein Steuerpflichtiger in bestimmten Ausnahmefällen Anträge auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer nicht gegen den Leistenden, sondern unmittelbar gegen den Fiskus richten kann.
Ein Direktanspruch auf Umsatzsteuererstattung kann nur dann gegenüber der Finanzverwaltung geltend gemacht werden, wenn eine Steuer in einer Rechnung für eine Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde.
Im Fall der Insolvenz des leistenden Unternehmers ist dem Leistungsempfänger sofor...