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Verfahrensrecht | Update zum digitalen Steuerbescheid ab 2026: Erste Fragen geklärt (DStV)
Die Bekanntgabe von
Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 durch die
Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Regel werden. Doch
kurz vor Jahreswechsel justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur
Anpassung des
Mindeststeuergesetzes
nach. Die geplante Neuerung warf einige Fragen auf. Das BMF gab dem DStV nun
dankenswerterweise eine erste Einschätzung.
Hierzu führt der DStV weiter aus:
Nach dem Gesetzentwurf, wie er am den Bundestag passierte, soll § 122a Abs. 1 Satz 2 AO in der Fassung ab erst ab angewendet werden (BR-Drucks. 695/25, Art. 8, S. 27). Soweit der Bundesrat dem Gesetzentwurf am zustimmt, gilt aufgrund der Neuerung: Steuerpflichtige erhalten bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung nic...