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Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Änderungen der Abgabenordnung durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz und das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
Die Spielregeln für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten werden von der Abgabenordnung gemacht. Änderungen gibt es dabei seit dem u. a. durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) v. (BGBl 2024 I Nr. 236). So wurde beispielsweise die Generationen von Steuerrechtlern in Fleisch und Blut übergegangene Drei-Tage-Regelung bei der Bekanntgabefiktion gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO durch eine Vier-Tage-Regelung ersetzt. Was bei der Bekanntgabe im Allgemeinen und künftig auch im Speziellen vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Finanzverwaltung zu beachten ist, wird im nachfolgenden Beitrag näher beleuchtet.
I. Hintergrund der Änderungen
[i]Neufassung des PostgesetzesDas Postgesetz (PostG), welches neben einer Vielzahl weiterer Gesetze im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) einer Neufassung unterzogen wurde, bestimmt in Deutschland die grundlegenden Vorgaben für die Erbringung von Postdienstleistungen. In seiner zuletzt gültigen Fassung wurde es im Jahr 1997 beschlossen (BGBl 1997 I S. 3294).
[i]Hahn/Baar, NWB 18/2025 S. 1236Aufgrund einer sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zunehmend verändernden Kommunikationsstruktur weg von klassischen Briefsendungen hin zu E-Mail, Chat, Web...