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Online-Nachricht - Dienstag, 09.12.2025

Verfahrensrecht | Update zum digitalen Steuerbescheid ab 2026: Erste Fragen geklärt (DStV)

Dekorative
		  GrafikDie Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 durch die Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Regel werden. Doch kurz vor Jahreswechsel justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach. Die geplante Neuerung warf einige Fragen auf. Das BMF gab dem DStV nun dankenswerterweise eine erste Einschätzung.

Hierzu führt der DStV weiter aus:

Nach dem Gesetzentwurf, wie er am den Bundestag passierte, soll § 122a Abs. 1 Satz 2 AO in der Fassung ab erst ab angewendet werden (BR-Drucks. 695/25, Art. 8, S. 27). Soweit der Bundesrat dem Gesetzentwurf am zustimmt, gilt aufgrund der Neuerung: Steuerpflichtige erhalten bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung nic...

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