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BFH Urteil v. - II R 37/68 BStBl 1973 II S. 709

Leitsatz

Beim Erwerb eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot auch dann Besteuerungsgrundlage, wenn die Beteiligten außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens andere private Vereinbarungen treffen. Auch § 17 Abs. 3 GrEstG 1940 ist in solchen Fällen nicht anwendbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 709
BFHE S. 476 Nr. 109,
SAAAA-99688

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