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Online-Nachricht - Dienstag, 09.12.2025

Erbschaftsteuer | Anwendung des Steuerklassenprivilegs (BayLfSt)

Dekorative GrafikDas Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat zur Anwendung des Steuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG Stellung genommen (.2.1 – 31/131 St 34).

Hintergrund: Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nummer 1 und § 7 Abs. 1 Nummer 8 ErbStG der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Erblasser oder Schenker zugrunde zu legen, sofern die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist.

Hierzu nimmt das BayLfSt wie folgt Stellung:

  • Hat ein Erblasser durch Verfügung von Todes wegen die Errichtung einer Stiftung unter aufschiebend bedingter Vermögensübertragung an die Stiftung angeordnet oder der Stiftung bei Errichtu...