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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 270

Nachfolgeplanung im internationalen Kontext

Bedeutung der Wegzugsbesteuerung im Rahmen der Nachfolgeplanung

Akram Juja und Christian Kappelmann

Die Nachfolgeplanung ist ein komplexes Feld, das nicht nur in den persönlichen Beziehungen zu Konfliktpunkten führen kann, sondern auch auf steuerrechtlicher Ebene viele Fallstricke bietet. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Nachfolgeplanung nicht nur auf das Inland beschränkt, sondern aufgrund des Wegzugs von Familienangehörigen oder umfangreichen Vermögensbeständen im Ausland auch internationale Aspekte einbezogen werden müssen. Die Verschärfung der Wegzugsbesteuerung aufgrund der Neufassung des § 6 AStG durch das ATADUmsG und der damit einhergehende Wegfall der Möglichkeit zur Stundung der Wegzugsteuer verschärfen dieses Konfliktpotenzial abermals. Bei der Nachfolgeplanung sollten somit nicht nur die Entstehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer berücksichtigt werden, sondern auch ertragsteuerliche Aspekte stets mitbedacht werden.

Kernaussagen
  • Die aktuelle Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung i. S. des § 6 AStG erfordert es, diese bei der Nachfolgeplanung im internationalen Kontext zu berücksichtigen.

  • Mangels Stundungsmöglichkeit erfordert es die aktuelle Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung, Maßnahmen zu ergreifen, um im Ausland ansässige Erben nach dem Erbfall nicht zu einem Zuzug nach Deutschland zu zwingen.

  • Durch die Nutzung einer GmbH & Co. KG oder einer Stiftung kann die Wegzugsbesteuerung vermieden werden, aber auch Vorteile bei der Besteuerung mit Erbschaftsteuer erreicht werden.

  • Die Übertragung des Mitunternehmeranteils unter Nießbrauchvorbehalt kann als begünstigungsfähiges Vermögen qualifiziert werden, wenn der Erwerber als Mitunternehmer einzuordnen ist. Im Fall von Kapitalgesellschaften ist die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums beim Nießbrauchnehmer oder Nießbrauchgeber zu prüfen.

I. Einleitung

Internationale Aspekte im Rahmen der Nachfolgeplanung können aufgrund verschiedener Sachverhaltskonstellationen entstehen. Sei es durch den Wegzug potenzieller Erben in das Ausland, durch die Verlegung des Wohnsitzes des Erblassers in wärmere Gefilde oder auch durch den Aufbau eines Betriebs oder Vermögens im Ausland.

Durch die internationalen Implikationen können sich sowohl für die aktuelle steuerliche Situation als auch für die Nachfolgeplanung Auswirkungen ergeben. Eine rechtzeitige Strukturierung des Vermögens kann daher nicht nur für die Optimierung der erbschaftsteuerlichen Folgen nötig sein, sondern auch die ertragsteuerliche Belastung durch die Entstehung der Wegzugs- oder Entstrickungsbesteuerung vermeiden. Vor diesem Hintergrund liegt der Schwerpunkt dieses Beitrags in der ertragsteuerlichen Beurteilung der Wegzugsbesteuerung. Da die Wegzugsbesteuerung durch eine vorherige unentgeltliche Übertragung vermieden werden kann, werden die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Befreiungen im Rahmen der §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG verkürzt dargestellt. Dabei werden die Besonderheiten von Nießbrauchsgestaltungen bei Mitunternehmerschaften und Großerwerben bei Familienstiftungen betrachtet. Auf Aspekte der persönlichen Steuerpflicht im internationalen Kontext sowie die Anrechnung ausländischer Steuern wird ebenfalls nicht im Detail eingegangen.