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Grundsteuer | Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer (FG)
Das FG Baden-Württemberg entschied,
dass auch wenn der Steuerpflichtige das Verkehrswertgutachten bereits während
des Verwaltungsverfahrens einholen hätte können und sollen, es billigem
Ermessen entspricht, die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens dem
Finanzamt aufzuerlegen, wenn die vom Steuerpflichtigen durch den niedrigeren
Grundsteuerwert im sechsjährigen Hauptveranlagungszeitraum erzielte
Grundsteuerersparnis die Kosten des Gutachtens um mehr als das Doppelte
übersteigt, wenn der vom Finanzamt zunächst angesetzte Grundsteuerwert zu einer
erheblichen Überbewertung geführt hätte und die die Ursache des niedrigeren
tatsächlichen Werts des Grundstücks (nur eingeschränkte Bebaubarkeit der
Immobilie) schon während des Verwaltungsverfahrens offenkundig war
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